Lehrkräfte der Ersten Hilfe müssen innerhalb der Gültigkeit ihrer Lehrberechtigung mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung absolvieren. In den Fortbildungslehrgängen werden die Kenntnisse und Fertigkeiten der Ausbilder für den entsprechenden Ausbildungsbereich erweitert und vertieft. Die Fortbildungsinhalte umfassen sowohl medizinisch-fachliche als auch pädagogische Inhalte. Mit dem Besuch einer Fortbildung für Lehrkräfte der Ersten Hilfe werden in der Regel alle bereits im Vorfeld zusätzlich erworbenen Lehrberechtigungen des Erste-Hilfe-Programmes (z.B. Erste Hilfe am Kind) verlängert.

Es handelt sich um einen Kurs im Blended-Learning-Format (vorgelagertes E-Learning und Präsenzkurs).