E-Learning-Kurs:
Lehrberechtigungen anderer ausbildender, in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) mitwirkenden Hilfsorganisationen können grundsätzlich vom DRK-Landesverband anerkannt werden, wenn die Ausbilderqualifikation mindestens der eines Erste-Hilfe-Ausbilders entspricht, jedoch ist vor Erteilung der DRK-Lehrberechtigung die Teilnahme an einer Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder und die Einweisung in die Lehrunterlage Erste Hilfe (Basispaket Rotkreuzkurse) erforderlich.
Diese digitale Einweisung in das Basispaket Rotkreuzkurse soll die praktische Einweisung nicht ersetzen, sondern unterstützen.