Schnelltest-Forum

Rechtliche Fragen

Rechtliche Fragen

von Marco Hanselka -
Anzahl Antworten: 2

Was gibt es bei der Durchführung von Lehrgängen zu beachten?

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Als Antwort auf Marco Hanselka

Re: Rechtliche Fragen

von Patrick Bogenschütz -
Hallo,

unser DRK-Ortsverein stellt Personal für ein Schnelltestzentrum (Apotheke) zur Verfügung und der Ortsverein wird nach geleisteten Stunden vergütet.
Wie rechnen wir am Besten ab, per Rechnung (=wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb da Testzentrum bei privatem Auftraggeber) oder Spende (Geldspende trotz Gegenleitung?).

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer-Freigrenzen bei einem Verein , wie ist es mit der Grenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufgrund der Gemeinnützigkeit?

Ist Ihnen etwas bekannt, wie das gehandhabt wird oder ob hier eine landesweite Regelung in Aussicht steht?
Als Antwort auf Patrick Bogenschütz

Re: Rechtliche Fragen

von Nabila Munz -
Hallo Herr Bogenschütz,
zur Finanzierung besteht die Möglichkeit der Rechnungsstellung mit der Kommune. Eine andere Möglichkeit besteht auch über die KVBW (https://www.kvb.de/service/partner/coronatest-abrechnung-fuer-nichtmitglieder/) hier sollten Sie aber Kontakt mit Ihrem Kreisverband aufnehmen.

Bezugnehmend auf die Umsatzsteuer-Freizgrenzen kann ich Ihnen fogenden Infos geben:

Steuerfragen/pflicht eines einzelnen Vereins/OV dürfen wir nicht abschließend beantworten, dies darf nur ein Steuerberater.
Denn jedes Steuerobjekt kann in der Versteuerung am Ende aus verschiedenen Gründen abweichen.

Allgemeine Informationen dürfen wir aber geben.

A. Für einen Ortsverein gibt es die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuerpflicht in Anspruch zu nehmen.
d.h. eine Umsatzsteuerpflicht im Folgejahr setzt ein, sobald ihr Umsatz aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Jahr 22.000,-- Euro überschreitet.
( ab dem 1.1.2020; bis zum 31.12.2019: 17.500 EUR)
ebenso ergibt sich eine Steuerpflicht im laufenden Jahr, wenn die Umsatzgrenze von 50.000,-- Euro überschritten wird.
Berechnet wird der Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung wie folgt:
Alle innerhalb einen Jahres erzielten Umsätze (incl. Eigenverbrauch, incl. MwSt).
Abzüglich der Umsätze aus dem Verkauf oder der Entnahme von Anlagevermögen.
Abzüglich der steuerfreien Umsätze.
Das Ergebnis ist die Berechnungsbasis für die Einstufung als Kleinunternehmer oder als Normalunternehmer.
Wobei die Bezeichnung Kleinunternehmer irreführend ist, z.B. ein selbstständiger Arzt kann Millionenumsätze machen, wenn er für
Steuerpflichtige Nebentätigkeiten wie z.B. die Erstellung eines Gutachtens unter den 22.000,-- Euro bleibt, gilt er umsatzsteuerlich als
Kleinunternehmer, und muß nicht zur Umsatzsteuer optionieren.


B. Übersteigt der Umsatzsteuerpflichtige Umsatz diese Grenzen ist der Ortsverein verpflichtet die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

C. Hinweise zur Umsatzversteuerung aus der Mitwirkung in Testzentren erhalten Sie in der Anlage.

Bei Unsicherheiten raten wir aber dringend dazu einen Steuerprüfer/Wirtschaftsprüfer zu kontaktieren bzw. zu beauftragen.

mit freundlichen Grüßen

Nabila Munz
Stv. Abteilungsleiterin
Bereitschaften, Zivil- und Katastrophenschutz,
Einsatzlogistik, Logistikzentrum

DRK-Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
Badstraße 39-41
70372 Stuttgart

Tel 0711 5505-248
Fax 0711 5505-194

n.munz@drk-bw.de
www.drk-bw.de

Präsidentin: Barbara Bosch

Amtsgericht Stuttgart-Registergericht
Vereinsregister-Nr. VR 958
Datenschutzhinweise nach Artikel 13 DSGVO finden Sie hier.