Lehrgangsziel
Ausbilder Schwimmen Stufe 1 besitzen einen gültigen Lehrschein Schwimmen der Wasserwacht. Sie führen die Aus- und Fortbildung im Schwimmen in den Kreisverbänden durch, wenn sie von der zuständigen Gliederung dazu beauftragt worden sind.
Lehrgangsinhalt
8 UE Selbstlernphase
Theoretische Inhalte
-Ordnung, Dienstvorschrift, APV Schwimmen und Rettungsschwimmen WW
-Zielgruppenorientierte Vermittlung von Theorie und Praxis Anfängerschwimmen und DRK-Schnorchelabzeichen
-Schwimmstile und Schwimmtechniken
-Methodik und Didaktik im Anfängerschwimmen
-Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
-Lernprozesse, Lernbilanzen und Unterrichtsgestaltung
-Fehlerkorrektur Schwimmtechniken
-Grundlagen des Schwimmens und der Trainingslehre
-Kommunikation
-Rechtliche Grundlagen
-Jugendschutz und Prävention sexualisierter Gewalt
-Schnorchelschwimmen und Tauchtechniken
-Reflexion der Hospitation, Klärung von bestehenden Fragen
Praktische Inhalte
-Überprüfen der eigenen Schwimmfertigkeit im Brustschwimmen und einer weiteren Sportschwimmtechnik
-Sicherheitsorientiertes Handeln
-Gleit- und Auftriebsübungen
-Fehlerkorrektur Schwimmtechniken
-Handhabung gängiger Schwimmhilfen und Übungsmittel
-Handhabung gängiger Rettungsgeräte
-Schnorchelschwimmen
-Methodik/Didaktik
-Entwickeln persönlicher Kompetenzen als Ausbilder
Zielgruppen/Voraussetzungen
-Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
-Aktives Mitglied in der Wasserwacht
-Ausbildungsassistent Schwimmen und Rettungsschwimmen
-Hospitation im Bereich Schwimmen mit 16 Unterrichtseinheiten
-Nachweis Selbstlernphase
-Wissenstest Ausbildungsassistent Schwimmen und Rettungsschwimmen
-Erste-Hilfe-Ausbildung nach aktuellen gültigen Richtlinien, gleich- oder höherwertige Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre
-Mindestens DRSA Silber nicht älter als zwei Jahre
-DRK-Schnorchelschwimmabzeichen oder gleichwertige Ausbildung
-Beherrschen des Brustschwimmens und einer weiteren Sportschwimmtechnik
Ausbilder Schwimmen Stufe 1 besitzen einen gültigen Lehrschein Schwimmen der Wasserwacht. Sie führen die Aus- und Fortbildung im Schwimmen in den Kreisverbänden durch, wenn sie von der zuständigen Gliederung dazu beauftragt worden sind.
Lehrgangsinhalt
8 UE Selbstlernphase
Theoretische Inhalte
-Ordnung, Dienstvorschrift, APV Schwimmen und Rettungsschwimmen WW
-Zielgruppenorientierte Vermittlung von Theorie und Praxis Anfängerschwimmen und DRK-Schnorchelabzeichen
-Schwimmstile und Schwimmtechniken
-Methodik und Didaktik im Anfängerschwimmen
-Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
-Lernprozesse, Lernbilanzen und Unterrichtsgestaltung
-Fehlerkorrektur Schwimmtechniken
-Grundlagen des Schwimmens und der Trainingslehre
-Kommunikation
-Rechtliche Grundlagen
-Jugendschutz und Prävention sexualisierter Gewalt
-Schnorchelschwimmen und Tauchtechniken
-Reflexion der Hospitation, Klärung von bestehenden Fragen
Praktische Inhalte
-Überprüfen der eigenen Schwimmfertigkeit im Brustschwimmen und einer weiteren Sportschwimmtechnik
-Sicherheitsorientiertes Handeln
-Gleit- und Auftriebsübungen
-Fehlerkorrektur Schwimmtechniken
-Handhabung gängiger Schwimmhilfen und Übungsmittel
-Handhabung gängiger Rettungsgeräte
-Schnorchelschwimmen
-Methodik/Didaktik
-Entwickeln persönlicher Kompetenzen als Ausbilder
Zielgruppen/Voraussetzungen
-Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
-Aktives Mitglied in der Wasserwacht
-Ausbildungsassistent Schwimmen und Rettungsschwimmen
-Hospitation im Bereich Schwimmen mit 16 Unterrichtseinheiten
-Nachweis Selbstlernphase
-Wissenstest Ausbildungsassistent Schwimmen und Rettungsschwimmen
-Erste-Hilfe-Ausbildung nach aktuellen gültigen Richtlinien, gleich- oder höherwertige Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre
-Mindestens DRSA Silber nicht älter als zwei Jahre
-DRK-Schnorchelschwimmabzeichen oder gleichwertige Ausbildung
-Beherrschen des Brustschwimmens und einer weiteren Sportschwimmtechnik